home wir über uns abos wo kaufen termine links search

alle ausgaben
texte / autorIn
andere texte
rezensionen
werbematerial
English articles
Kontakt

Beat Weber/Petra Karlhuber - Ursprüngliche Akkumulation im Postfordismus

 „Ursprüngliche Akkumulation“ nennt Marx den Vorgang der Ansammlung von Kapital, „welche(r) nicht das Resultat der kapitalistischen Produktionsweise ist, sondern ihr Ausgangspunkt“ (MEW 23, 741). Er verweist auf den Prozess der Enteignung von gemeinschaftlich bearbeitetem Grund und Boden – Einhegung von Gemeindeland, Privatisierung der Kirchengüter, Verwandlung von Ackerland in Viehweide -, die vorwiegend im 18. Jahrhundert mittels Überführung von Gemeinschaftsgütern in Privateigentum den Grundstein für die Kapitalakkumulation legten. Ursprüngliche Akkumulation impliziert Enteignung der ProduzentInnen früherer Produktionsweisen und deren Vertreibung, was neben der Schaffung von Privateigentum an Boden für die neuen Besitzer auch eine Masse von ihrer Existenzgrundlagen beraubten Menschen schafft, deren einziges Heil in der freien Lohnarbeit liegt. Diese Vorgänge schaffen zwar die Voraussetzung für den Fortgang der kapitalistischen Produktionsweise, sind ihr aber nicht immanent, d.h. sie vollziehen sich nicht nach den Gesetzen der Mehrwertproduktion, sondern beruhen auf der Anwendung außerökonomischer Zwangsmittel – politisch durchgesetzte Änderung geltender Rechtstitel und physische Gewalt.

In der marxistisch-leninistischen Interpretation bezieht sich die „ursprüngliche Akkumulation“ auf eine historisch abgeschlossene Periode am Anfang der Durchsetzung des Kapitalismus („enclosures“ in England, „Bauernlegen“ in Deutschland etc.).

Andere marxistische Traditionen hingegen gehen von einer Permanenz der „ursprünglichen Akkumulation“ aus.

∙ Rosa Luxemburg sieht die Fortsetzung der ursprünglichen Akkumulation im Verhältnis der Industriestaaten zu den Kolonien und der dort stattfindenden Enteignung der ProduzentInnen.

∙ Die sog. „Bielefelder Schule“ um Maria Mies und Claudia von Werlhof analysiert die Fortdauer auf weltweiter Ebene in Form von Enteignung kleiner ProduzentInnen, Vertreibung von Bauern von ihrem Land und Patentierung von Produktionsverfahren, technologische Trennung der Frauen von ihren Körpern durch Reproduktionstechnologien und Privatisierung öffentlichen Eigentums sowie fortschreitende Prekarisierung der Arbeitsbedingungen („Hausfrauisierung der Arbeit“). (Werlhof 2000)

∙ Auch Oskar Negt und Alexander Kluge (1993, 28ff.) unterstreichen die Permanenz des ursprünglichen Akkumulationsprozesses, beziehen sich aber dabei (neben der historisch erfolgten Enteignung der Bauern, was sie für Deutschland nachzeichnen) insbesondere auf die beständige erzwungene Anpassung von menschlichen Eigenschafen zur Verinnerlichung und Anpassung von Arbeitsvermögen im Lichte der sich stets ändernden Anforderungen des Produktionsprozesses (Untertitel des ersten Bandes von „Geschichte und Eigensinn“: „Entstehung der industriellen Disziplin aus Trennung und Enteignung“).

Die Tradition des „autonomen Marxismus“ bezeichnet die neoliberale Offensive als Antwort auf die Krise der siebziger Jahre als weltweite Durchsetzung von „new enclosures“. „Die enclosures sind kein einmaliger Prozess, sondern struktureller Bestandteil des Klassenkampfes. Jeder Sprung proletarischer Macht verlangt eine dynamische kapitalistische Antwort: sowohl die erweiterte Aneignung neuer Ressourcen und neuer Arbeitskraft, als auch die Entwicklung der kapitalistischen Verhältnisse.“ (Midnight Notes 1990, 40). Aktuell bedeutet das die Verminderung sozialer Rechte in den Industriestaaten, Verlust natürlicher gemeinschaftlicher Güter, Enteignung von Land in der Peripherie, Aneignung eines Landes über „Strukturanpassungs“-Auflagen zum Abbau von Auslandsschulden. Auch die Erfassung der „ganzen Persönlichkeit“ der ArbeitnehmerInnen in postfordistischen Dienstleistungsindustrien wird dazu gezählt: „Denn das körperlich und persönlich Normale, das den Großteil des Proletariats nichts gekostet hat, wird für alle sichtbar immer mehr enteignet. Erscheinung und Benehmen werden immer mehr zu Aspekten des Arbeitsprozesses in den so genannten „Dienstleistungsindustrien“.“ (Midnight Notes 1990, 45).

In dieser Tradition stehen Hardt und Negri, die in „Empire“ (S. 300) daran erinnern, dass „there has been a continuous movement throughout the modern period to privatize public property“. Was ist darunter aktuell eigentlich zu verstehen?

Zentrale Vorgänge der letzten Jahrzehnte im Bereich Politik und Ökonomie können als Bemühungen zur Durchsetzung „ursprünglicher Akkumulation“, neuer Einhegungen von Gemeingut zur Durchsetzung einer neuen postfordistischen Produktions- und Regulationsweise gesehen werden. Leitsektoren des Postfordismus versuchen, gemeinschaftliche Ressourcen in Privateigentum zu überführen und somit verwertungsfähig zu machen. Sie sind dabei auf Politik angewiesen. Aufgrund der vorwiegend immateriellen Natur der betroffenen Ressourcen spielen sich diese Versuche vorwiegend über ein Bemühen zur Ausdehnung des Begriffs des geistigen Eigentums ab. Drei Bereiche sind dabei zentral: Informationstechnologie, Biotechnologie und kulturelle Zeichen. 

Informationstechnologie

 Die Informationstechnologie und die ihr eigene Form der Kooperation bilden laut Hardt/Negri das paradigmatische Modell postfordistischen Wirtschaftens: „Just as modernization did in a previous era, postmodernization or informatization today marks a new mode of becoming human. Where the production of the soul is concerned [...], one really ought to replace the traditional techniques of industrial machines with the cybernetic intelligence of information and communication technologies” (Hardt/Negri 2000, 289),  “The computer and communication revolution of production has transformed laboring practices in such a way that they all tend toward the model of information and communication technologies” (ebd., 291). Kein Wunder, dass die Aneignung der Kontrolle über die Steuerungspläne, die Software, zum zentralen Feld aktueller Privatisierungsbestrebungen zählt.

Zu Beginn der Computerentwicklung stellte Software keinen eigenen Markt dar, sondern wurde zum eigentlichen Produkt, der Hardware, mitgeliefert. Was darüber hinaus benötigt wurde, erstellten sich die AnwenderInnen selbst. Deren Organisierung in User-Groups zur gegenseitigen Unterstützung wurde von Computer-Unternehmen auch durchaus gefördert.

Auch an den Universitäten war es üblich, die dort entwickelten Programme frei zu verbreiten. Erst in den 70ern entwickelte sich ein eigenständiger Markt für Software, Software wurde zur Ware. Software-Firmen entstanden als Ableger der Hardware-Anbieter, Software-EntwicklerInnen an Universitäten verließen diese, um eigene Firmen zu gründen[1] (Zur Geschichte der Software-Entwicklung siehe Grassmuck 2000, 26ff.).

Mit dem Einzug von Computern in Privathaushalte (Entwicklung des IBM-PCs und darauf basierender Klone ab 1981) begann auch das große Geschäft mit Software. Die Schließung des Zugangs zum Source Code[2] und die Aneignung über Copyrights und Patente waren die Folge.

Das eigentliche Produkt, das ausführbare Programm, geht nicht in das Eigentum der KäuferInnen über, sondern wird über Lizenzierungen vertrieben und damit zur Nutzung überlassen. Wie diese Nutzung aussieht, ist verschieden und in den jeweiligen Nutzungsbedingungen, den Lizenzen, festgelegt. Das Kopieren und die Weitergabe von kommerzieller, durch Copyrights geschützter, Programme ist selbstverständlich verboten. Die Tatsache, dass bestimmte kommerzielle Software auch gratis vertrieben wird[3], teilweise das Anfertigen von „Raubkopien“ für private Zwecke nicht geahndet wird und es Strategien gibt, bestimmten BenutzerInnengruppen (etwa StudentInnen) bessere Konditionen zu bieten als anderen, steht nicht im Widerspruch dazu, sondern dient der besseren Marktdurchdringung und der Erzielung positiver Netzwerkeffekte. Sobald dies nicht notwendig erscheint (insbesondere im Stadium fortgeschrittener Marktdurchdringung eines Produktes), wird an der Durchsetzung von geistigem Eigentum an mehreren Fronten gearbeitet. Ziel des internationalen Industrieverbandes „Business Software Alliance“ (BSA) ist es z.B. einerseits, sowohl mit „Aufklärungsprogrammen“ als auch mit gezielter Strafverfolgung die weltweiten „Raubkopien“ einzudämmen. Auf der anderen Seite unterstützt der Verband in über 60 Ländern die Schaffung entsprechender Urheberrechtsgesetze und deren Durchsetzung. Auch an technischen Möglichkeiten der Durchsetzung von Copyrights wird in letzter Zeit vermehrt gearbeitet.

Seit 1981 kann in den USA Software zum Patent angemeldet werden. In der Europäischen Patentübereinkunft sind bisher "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" von der Patentierbarkeit explizit ausgeschlossen und nur auf Umwegen - in Verbindung mit einer technischen Anwendung - schutzfähig. Allerdings wird in der EU im Zuge der Harmonisierung des europäischen Urheberrechts über eine Richtlinie zur Patentierbarkeit von Software beraten. Seit Februar diesen Jahres liegt ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" vor.

Dem gegenüber steht nach wie vor die Tradition der freien Software. Wobei "frei" bei "freier Software" nicht unbedingt gratis bedeutet, sondern der/die BenutzerIn hat Zugang zum Source-Code und die Freiheit, das Programm für alle Zwecke einzusetzen, zu verändern, es beliebig weiterzuverbreiten. Die einfachste Form, ein Programm frei weiterzugeben wäre, es "public domain", also ohne Copyright zu veröffentlichen[4]. So wäre es aber möglich, dass jemand ein freies Programm als Grundlage für die Entwicklung von proprietärer Software verwendet, die nicht mehr frei zugänglich ist. Deshalb verfolgt die Free Software Foundation das Konzept des "Copyleft", das durch eine spezielle Art der Lizenzierung ("General Public License") dafür sorgt, dass jede/r, die/der freie Software weiterverbreitet - verändert oder nicht - diese Freiheiten ebenfalls weitergeben muß[5]. Dabei geht es Richard Stallman und der Free Software Foundation darum, den gesellschaftspolitischen Anspruch des freien Zugangs, des Teilens und der Kooperation zu verbreiten und eine Landnahme durch geistiges Eigentum zu verhindern (Stallman 1994).

Copyright und Patente stehen aber nicht nur der Idee von freiem Zugang zu Wissen entgegen, es scheint, als entwickelte sich die Aneignung intellektuellen Eigentums zum Knebel für Innovationen und damit für die kreative Entwicklung des Kapitalismus selbst. So argumentiert etwa die "Open-Source"-Bewegung damit, dass es für eine effiziente Entwicklung von Software ohne Beschneidung der Kreativität notwendig ist, dass Software eine freie Ressource ist[6].

Gerade die innovativsten Projekte im Bereich der Informationstechnologien sind nicht Ergebnis der eigentumsrechtlich geschützten Forschung von Unternehmen. Das Internet z.B. verdankt seinen Erfolg einer frei verfügbaren, offenen Netzarchitektur und basiert grundlegend auf der Offenheit seiner technischen Standards: Die Realisierung der für das Internet charakteristischen Paketvermittlungstechnik ist von Beginn an ein kollektives Projekt gewesen. Der Source-Code von HTML-Seiten im World Wide Web ist für jede/n zugänglich. Bei der Entwicklung von Software geht es allerdings meist weniger um die Erfindung von grundsätzlich Neuem, als um einen kontinuierlichen Prozess der Verbesserung, des Aufbauens auf bereits Vorhandenem und dessen Weiterentwicklung. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wer der/die UrheberIn eines Werkes ist, das durch einen kumulativen Prozess entstanden ist und durch Interaktion mit den NutzerInnen immer wieder verändert wird. Software kann – wie alle digital vorliegenden Daten – ohne Qualitätsverlust und Beeinträchtigung für andere NutzerInnen kopiert werden. Der Umstand, dass technische Schutzmechanismen von Copyrights sofort umgangen werden und sehr viele Menschen – nicht nur HackerInnen -  Software „unberechtigt“ kopieren und einsetzen, zeigt, dass viele sie als öffentliches Gut betrachten und den Anspruch auf Eigentum in diesem Bereich nicht anerkennen, somit auch ohne jegliche Politisierung Widerstand gegen die private Landnahme leisten.

Noch umstrittener als die Frage nach der Berechtigung von Copyrights ist die Frage, ob Software patentierbar sein sollte. Dem erklärten Zweck der durch Patente gewährten Eigentumsrechte – Förderung des technischen Fortschritts -  wird jedenfalls nicht gedient, im Gegenteil (Stallman 2002)[7]. Die Wirkung von Patententen auf Software liegt vielmehr darin, das Auftauchen von KonkurrentInnen am Markt zu verhindern (mehr zu Patenten, ihrer Geschichte und Wirkung siehe Gröndahl 2002).  

Biotechnologie

 Die fortschreitende industrielle Anwendung der Gentechnologie in den Bereichen Nahrungsmittelproduktion, Medizin und Pharma erfordert politisch-rechtliche Rahmenbedingungen, die den Zugriff auf und die profitable Verwertung von genetischen Ressourcen möglich macht. Die life science industry hat daher Interesse an einer Ausweitung des Patentrechts, die ihr das Privateigentum an Ressourcen sichert, die bislang in niemandes Eigentum standen. Eine Besonderheit dieser Ressourcen ist, dass sie sich zu einem Großteil im Süden der Welt befinden, wohingegen die interessierten Unternehmen vorwiegend im Norden angesiedelt sind. Diese Konstellation macht die Regelung der Verfügungsrechte zu einem internationalen Verteilungsproblem, einem governance Problem des Empire, das im Lauf der Zeit zu einer Proliferation internationaler Abkommen geführt hat, die diese Konflikte institutionell bearbeiten. Dazu zählen die Biodiversitätskonvention von Rio, das TRIPS-Abkommen im Rahmen des GATT zum Schutz geistigen Eigentums und das „International Undertaking on Plant Genetic Resources“, ein Abkommen im Rahmen der FAO. Die Verteilung der Nutzen aus diesen Kompromissen ist dabei laufend umkämpft – die Tatsache, dass die Industrie zu einem Teil auf die Bevölkerung des Südens angewiesen ist[8], sichert dieser eine bessere Verhandlungsposition als in anderen Konstellationen: So war die Anerkennung der so genannten „farmers rights“ ein wichtiges Element des FAO-Abkommens.

Gemäß der im Empire vorherrschenden Methode von Herrschaftsausübung wird eine Vielzahl von AkteurInnen (Staaten, NGOs, Industriegruppen) in die Kompromissbildung einbezogen, die letztlich die Aneignung des „grünen Goldes der Gene“ durch die Agrar- und Pharmaindustrie sichert, in dem Rechts- und Planungssicherheit für diese geschaffen werden. Mit der Rio-Konvention etwa wurden genetische Ressourcen erstmals überhaupt als kommodifizierbare Gegenstände konstituiert und geschützt (Görg/Brand 2001). Davor galten in den nationalen Patentrechten „Naturprodukte“ meist als nicht patentierbar. Die geänderten Bedürfnisse der entstehenden life science industry wirkten auf eine Revision dieser Regelung in den Staaten des Zentrums. Neuerdings können in den USA lediglich Naturprodukte „ohne Modifikationen durch den Menschen“ nicht patentiert werden, was die Patentierung von durch Unternehmen technisch isoliertes Genmaterial erlaubt. Eine Definition, um deren weltweite Durchsetzung im Rahmen internationaler Abkommen aktuelle Konflikte laufen. 

Kulturelle Zeichen

Naomi Klein beschreibt in ihrem Buch „No logo“ den Prozess des ausufernden „branding“ aller Sphären der Kultur und des öffentlichen Raums. Der Postfordismus organisiert Produktionsprozesse zunehmend gemäß einer kulturindustriellen Logik – statt Waren zu produzieren und im Anschluss zu bewerben, wird versucht, aus kulturellen Zeichen Profit zu schlagen, die zum Teil per materieller Waren transportiert werden. Das ist die Logik der Marken. Die Bedeutung dieser kulturellen Zeichen schöpft aus einem gesamtgesellschaftlichen Kommunikationszusammenhang, aus dem die Unternehmen beständig schöpfen (Lazzarato 1998), den sie aber auch mittels ihrer forcierten Branding-Strategien ständig ihrer privaten Verfügung unterwerfen und damit kontrollieren wollen (Klein 177ff. führt als Beispiel die aggressiven copyright- und trademark-Verletzungs-Klagepolitik großer Markenunternehmen gegen alle kulturellen Aneignungen der Marken, die nicht ihren Intentionen entsprechen, an).

Dadurch werden bislang öffentliche Güter wie öffentlicher Raum, Bildung, kulturelle Codes zu Waren gemacht und kulturelle Codes in Privateigentum überführt, mit denen ganze Lebensweisen verbunden sind.

„Warenzeichen drohen durch nicht genehmigte Nachahmung – vor allem durch Produzenten außerhalb der Metropolen – entwertet zu werden; zugleich benutzen Warenzeichen-Inhaber sie nicht mehr nur als Waffe gegen Konkurrenten, sondern auch als Instrument des corporate censorship: gegen unerwünschte Kritik an Geschäfts- und Produktionspraktiken, oder selbst gegen harmlose Fans, die sich ihre Begeisterung nicht haben genehmigen lassen.“ (Gröndahl 2002).

Diese aggressiven Markenschutzstrategien haben allerdings einen Pferdefuß: Sie können das Image schädigen, das geschützt werden soll, Widerstand mobilisieren und den kollektiven kulturellen Fundus austrocknen, aus dem sie schöpfen.

 Ursprüngliche Akkumulation und Widerstand im Postfordismus

 So genannte „ursprüngliche Akkumulation“, private Einhegung von Gemeineigentum, ist ein permanenter bzw. wiederkehrender Bestandteil der kapitalistischen Entwicklung. Wie bei der Landnahme zu Beginn des Kapitalismus versucht das Kapital, private Eigentumstitel und Verfügungsrechte auf gemeinschaftliche Ressourcen auszudehnen, um Akkumulation auf neuen Gebieten in Gang zu bringen. Die wesentlichen betroffenen Schlüsselbereiche sind Informationstechnologie, Biotechnologie und kulturelle Zeichen. Allerdings weisen die aktuellen postfordistischen Einhegungsbemühungen gegenüber historischen Bodenenteignungen einige signifikante Unterschiede auf:

∙ Es handelt sich nicht um ein fixes Quantum an bestehenden Ressourcen (wie z.B. bei Grund und Boden), sondern um Kollektivgüter, die von der gesellschaftlichen Produktion laufend vermehrt werden (Kultur, Wissen, Information)[9].

∙ Es ist nicht klar, ob die geplante Ausweitung des Privateigentums in diesen Bereichen nicht selbst unter kapitalistischen Gesichtspunkten dysfunktional ist. Während die Aneignung von Land die Voraussetzung für dessen profitable Verwertung ist, gibt es gute Argumente, dass in Bereichen wie Kultur oder Softwareentwicklung die Ausweitung des geistigen Eigentums entwicklungshemmende Effekte aufweist (Gröndahl 2002).

Daraus zu folgern, nun sei der Zeitpunkt da, wo die Produktivkräfte die Fessel der Produktionsverhältnisse sprengen, ist wohl verfehlt (da sind die Produktionsverhältnisse allemal stärker und verzichten für ihren Weiterbestand auch gern auf ein wenig Produktivkraft). Aber die oben genannten Eigenschaften führen dazu, dass sich die Widerstände gegen Einhegungen in diesem Bereich nicht in einer rein defensiven Position befinden, was sie zu wichtigen ArtikulationspartnerInnen mit anderen Widerständigkeiten macht – wie auch in der Praxis zu beobachten. Das ist es u.a., was Hardt/Negri mit ihrer Betonung der Immanenz der heutigen Kämpfe im Auge haben.

 Literatur

 Görg, Christoph/Ulrich Brand (2001): Patentierter Kapitalismus. Zur politischen Ökonomie genetischer Ressourcen,  in: Das Argument 242

Grassmuck, Volker (2000) : Freie Software - Geschichte, Dynamiken und gesellschaftliche Bezüge, http://mikro.org/Events/OS/text/freie-sw.html

Gröndahl, Boris (2002): Die Tragedy of the anticommons. Kapitalistische Eigentumskritik im Patentwesen, in: Prokla (im Erscheinen)

Hardt, Michael/Antonio Negri (2000): Empire, Cambridge/London

Klein, Naomi (2001): No Logo, London

Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2002): Vorschlag für eine

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen,

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/com02-92de.pdf

Lazzarato, Maurizio (1998): So einfach ist das – Interview zur Ökonomie des Immateriellen, in: Die Beute 2/1998

MEW (=Marx Engels Werke), Berlin 1968

Midnight Notes (1990): Die neuen Enclosures, Einleitung zu Heft 10, deutsch in: „Ölwechsel“, TheKla 14/1991

Negt, Oskar/Alexander Kluge (1993): Geschichte und Eigensinn, Bd.1

Raymond, Eric (1997): The cathedral and the bazaar,

http://www.tuxedo.org/~esr/writings/cathedral-bazaar/cathedral-bazaar/

Stallman, Richard (1994): Why Software should not have Owners

http://www.gnu.org/philosophy/why-free.html

Stallman, Richard (2002): Software Patents - Obstacles to Software

Innovation, http://swpat.ffii.org/papiere/rms-cam020325/index.en.html#text

Werlhof, Claudia von (2000): „Globalization“ and the „Permanent“ Process of “Primitive Accumulation”: The example of the MAI, the Multilateral Agreement on Investment, in: Journal of world systems research VI/3, Fall/Winter

WTO: TRIPS (trade-related aspects of intellectual property rights),

http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm

 


[1] So gründete etwa Bill Gates 1975 Microsoft und verließ Harvard, nachdem er dort in Schwierigkeiten geraten war, weil er die öffentlich finanzierten Ressourcen verwendet hatte, um kommerzielle Software zu schreiben. Universitäre Projekte sind nach wie vor oftmals Ausgangspunkt für die Entstehung von Firmen im Bereich der Informationstechnologien, so ist zum Beispiel die Suchmaschine Google aus einem Forschungsprojekt der Universität Stanford hervorgegangen.

[2] Software wird in einer von Menschen lesbaren Programmiersprache geschrieben und dann mittels spezieller anderer Software (Compilern) in ein binäres, von Computern ausführbares Programm übersetzt. Den menschenlesbaren Teil davon bezeichnet man als Source-Code. Der dem Programm zugrunde liegende Source-Code ist bei kommerzieller Software nicht zugänglich.

[3] Zum Teil werden auch um einige Funktionalitäten verminderte Versionen eines Programms gratis als „Shareware“ zur Verfügung gestellt. Eine andere Form der „Shareware“ ist Software, die für eine bestimmte Testzeit gratis benutzt werden darf. Erst wenn das Programm dauernd benutzt wird, ist dafür zu bezahlen.

[4] "Public Domain" meint, dass der Autor/die Autorin alle Urheberrechte an der Software aufgibt, sie sozusagen ganz der Gesellschaft übergibt. Ein Konzept, das aus den USA kommt, jedoch in Europa im juristischen Sinn gar nicht möglich ist. In den USA wird das Urheberrecht als Wirtschaftsgut betrachtet und es herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. In Europa bedeutet Urheberrecht jedoch darüber hinaus ein unveräußerliches Persönlichkeitsrecht. Schließt ein Urheber einen solchen Vertrag, so ist dieser ohne rechtliche Wirkungen.

[5] Das bekannteste Beispiel eines Programms, welches unter der General Public License vertrieben wird, ist wohl das Betriebssystem Linux.

[6] Eric Raymond, einer der profiliertesten Vertreter von Open Source, argumentiert z.B., dass die kooperative, "basar-artige" Form der freien Software-Entwicklung eine zuverlässigere und flexiblere Software hervorbringt als die „kathedralen-artige“ Form der von oben bestimmten Entwicklung durch geschlossene Software-Teams in Firmen (Raymond 1997).

[7] Auch die EU-Kommission ist sich der Problematik offenbar bewusst, denn in der im Artikel 5 des Richtlinienvorschlags enthaltenen Sicherungsklausel erhält die Kommission den Auftrag, dem Europäischen Parlament binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie darüber zu berichten, wie sich Patente für computerimplementierte Erfindungen auf die Innovationstätigkeit auswirken.

[8] Aufgrund der im Süden vorhandenen und für industrielle Nutzung interessanten biologischen Vielfalt, und dem traditionellen Anwendungswissen der dort ansässigen Menschen, das als wichtiger „Filter“ für industrielle Forschungsstrategien gilt.

[9] Das gilt nicht für den Bereich der Biotechnologie: Die Ausweitung von Patenten auf lebende Materie entspricht eher dem Vorgang der historischen ursprünglichen Akkumulation, der Enteignung von Land und Durchsetzung modernisierter Produktionsweise darauf.

 

phpMyVisites : Ein Open Source-Website-Statistikprogramm in PHP/MySQL veröffentlicht unter der GNU/GPL. Statistics

 
ISSN 1814-3164 
Key title: Grundrisse (Wien, Online)

Impressum 
Der Inhalt dieser Seite steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation
Webmaster: redaktion /at/ grundrisse /punkt/ net